Wichtige Urteile zum Thema „Kündigung“

Das Bundesarbeitsgericht hat mit drei Entscheidungen wichtige Vorgaben zum Thema „Kündigung“ gemacht. Mit Urteil vom 13.12.2007 (6 AZR 145/07) stellte das Gericht fest, dass der Ausspruch einer Abmahnung...

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6668ea2fedDas Bundesarbeitsgericht hat mit drei Entscheidungen wichtige Vorgaben zum Thema „Kündigung“ gemacht. Mit Urteil vom 13.12.2007 (6 AZR 145/07) stellte das Gericht fest, dass der Ausspruch einer Abmahnung innerhalb der Wartezeit sogleich den Verzicht auf die Kündigung darstellt, insofern diese zeitnah mit der Abmahnung ergeht. Nur wenn er darlegen kann, dass ihn andere (weitere) Gründe zu der Kündigung bewogen haben, sei diese zulässig. In derselben Entscheidung entschieden die Richter allerdings auch, dass eine Kündigung, die ein Angestellter des Arbeitgebers auf dem Briefpapier des Arbeitgebers mit dem Zusatz „i.A.“ unterzeichnet, wirksam ist. Somit stellte das Gericht sich gegen die Auffassung des Arbeitsgerichts Hamburg, welches die Kündigung in diesem Fall für formunwirksam hielt. In den Urteilen mit den Aktenzeichen „2 AZR 807/06“ und „2 AZR 971/06“, ebenfalls vom 13.12.2007, hatte das BAG über den Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG zu befinden. Es wurde festgestellt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich eine geringere Abfindung als die gesetzlich vorgesehene vereinbaren können (nach § 1a II KSchG 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr). Dafür müsse der Arbeitgeber allerdings unmissverständlich erklären, dass dies kein Angebot nach § 1a KSchG darstellen soll. Der Anspruch auf die Abfindung sei allerdings ausgeschlossen, sobald der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebe. Dabei bleibe es auch, wenn später die Klage wieder zurückgenommen wird.Links:http://www.bundesarbeitsgericht.de/

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Nicht selten starten vor allem junge IT-Unternehmen ihr Projekt noch im eigenen Keller oder in der Studenten-Bude. Wächst dass Unternehmen, so müssen früher oder später Mitarbeiter eingestellt werden. Für jeden Firmenchef im Mittelstand ist es deshalb wichtig, die Grundzüge des Arbeitsrecht zu kennen. Dabei muss allerdings bedacht werden, dass das Arbeitsrecht zu einem großen Teil von der Rechtsprechung geprägt ist. Aus diesem Grunde wird IT-Rechtsinfo gelegentlich in kleinen Ausschnitten Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht darstellen.

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