Widerrufsrecht: Verkäufer muss Hinsendekosten tragen

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2010 (Az.: VIII ZR 268/07), geht hervor, dass die Kosten des Warenversands nicht dem Verbraucher auferlegt werden dürfen, wenn dieser von seinem...

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Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2010 (Az.: VIII ZR 268/07), geht hervor, dass die Kosten des Warenversands nicht dem Verbraucher auferlegt werden dürfen, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht gebracht macht. Somit muss der Verkäufer diese Kosten selbst tragen.

In einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherverband und einem Versandhändler hat der BGH eine Vorabentscheidung vom Gerichtshof der Europäischen Union erbeten.  Der besagte Versandhändler berechnete seinen Kunden eine Versandkosten i.H.v. €4,95 pro Bestellung, falls diese einen Kauf widerriefen oder von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten.
Der BGH ließ den EuGH darüber entscheiden, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.

Der EuGH sagte hierzu aus, dass Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig dem Ziele diene, den Verbraucher nicht durch Aufregung von Kosten von seinem Widerrufsrecht abzuhalten. Somit wäre eine erlaubte Auferlegen von Kosten hier eine Fehlauslegung der Richtlinie.
(EuGH, Urteil vom 15. April 2010 – Rs. C-511/08, NJW 2010, 1941)

Somit müssen die  §§346 Abs. 1 BGB, 312d, 357 BGB dahingehend ausgelegt werden. Dass der Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzgeschäft nicht mit den Hinsendekosten belastet werden darf. Im Umkerhschluss bedeutet dies, dass dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Versandkosten gegen den Verkäufer zusteht. Alles andere wäre nicht richtlinienkonform ausgelegt.
Links:Meldung auf beck.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Abwälzen von Versandkosten auf den Verbraucher im Falle eines Widerrufs, ist somit endgültig ausgeschlossen.
Im Falle von Zuwiderhandlungen drohen Abmahnungen.
Langfristig wird man sicherlich beobachten, dass das mit solch einer Regelung verbundene finanzielle Risiko anderweitig auf den Verbraucher umgelegt wird. Möglicherweise werden nun die Verkaufspreise der jeweiligen Waren steigen, da die Margen im Online- und Versandhandel ohnehin knapp bemessen sind und der Verlust der Versandkosten, im Falle eines ausgeübten Widerrufs- oder Rückgaberechts eine enorme Belastung der Händler darstellen kann.

 

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