Die World Intellectual Property Organization (WIPO) entschied mit dem Urteil vom 08.11.2005 (D2005-0790), dass die Domain-Adressen „mistermarlboro.com“ und „mrmarlboro.com“ an die Philip Morris USA Inc. zu übertragen sind. Das Unternehmen besitzt diverse Markenrechte an der Bezeichnung „Marlboro“, die nach einer Untersuchung des BusinessWeek Magazine auch zu den zehn bekanntesten der Welt gehört. Der vorherige Besitzer der Domain äußerte sich nicht zu der Beschwerde und machte kein berechtigtes Interesse an der Domain geltend. Darüberhinaus vermuteten die Richter, dass der Vorbesitzer die Domain bösgläubig registriert und benutzt habe, da ihm die Marke bekannt sein musste. Die Voraussetzung für einen Anspruch auf Übertragung waren somit erfüllt.Links:http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2005/d2005-0790.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der Übertragungsanspruch einer dotCom-Domain ist, wie auch in der Entscheidung zu „neuschwansteinhotels.com“ deutlich erkennbar, an drei Voraussetzungen gebunden, die das „WIPO Arbitration and Mediation Center“ zu prüfen hat.