Zeitverlag scheitert bei WIPO bezüglich „zeit.com“

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) entschied mit dem Urteil vom 26.09.2005 (D2005-0725), dass die Seite „zeit.com“ nicht gegen bestehende Rechte des Zeitverlags verstösst. Dieser hatte Interesse an...

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markenrechtDie World Intellectual Property Organization (WIPO) entschied mit dem Urteil vom 26.09.2005 (D2005-0725), dass die Seite „zeit.com“ nicht gegen bestehende Rechte des Zeitverlags verstösst. Dieser hatte Interesse an der Domain bekundet, die sich im Besitz eines in den USA niedergelassenem Inhabers befindet. Die Richter bestätigten zunächst, dass bezüglich der in Europa geschützen und in den USA bekannten Marke Verwechslungsgefahr bestehe. Allerdings war dem Domaininhaber unwiderlegbar zur Zeit der Registrierung die eingetragene Marke des Zeitverlags nicht bekannt. Die Richter wiesen die Klage insofern ab.Links:http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2005/d2005-0725.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die WIPO ist eine Unterorganisation der UNO, mit dem Ziel, rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern und zu schützen.

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