Zum Unterlassungsanspruch bei ehrverletzenden Äußerungen gegen Forum-Betreiber

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 24.03.2007 (VI ZR 101/06), dass ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Meinungs-Forum im Falle von ehrverletzenden Äußerungen auch dann besteht, wenn...

3067 0
3067 0

haftungDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 24.03.2007 (VI ZR 101/06), dass ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Meinungs-Forum im Falle von ehrverletzenden Äußerungen auch dann besteht, wenn der Autor der beklagten Beiträge bekannt ist. Wird ein ehrverletzender Beitrag in ein Forum eingestellt, ist der Betreiber als Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unterlassung verpflichtet, so die Richter. Diese zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge könne nicht deshalb entfallen, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Die Richter bedienten sich in ihrer Begründung der Rechtsprechung zur Haftung im Fernsehen und den Printmedien. Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist, könne beim Fernsehen das Sendeunternehmen als „Herr der Sendung“ zur Unterlassung verpflichtet sein. Diese Grundsätze seien auch auf den Betreiber eines Internetforums, der insoweit „Herr des Angebots“ ist, anzuwenden. Somit bestehe der gegen den Forum-Betreiber gerichtete Unterlassungsanspruch unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/51/

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wer im Internet Diskussionsforen bereitstellt, ist ab Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Eintrages für den entsprechenden Inhalt haftbar. Dies gilt gleichzeitig für markenrechtliche, urheberrechtliche oder die persönlichen Rechte betreffenden Ansprüche. Der Unternehmer sollte somit entsprechende Hinweise ernst nehmen und ggf. die Abmahnungen anwaltlich prüfen lassen.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article