Zur Veröffentlichung eines Artikels als e-Paper

Das Amtsgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 14.06.2006 (137 C 90/06), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung nicht auch die Einwilligung in...

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news2Das Amtsgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 14.06.2006 (137 C 90/06), dass die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung nicht auch die Einwilligung in die Veröffentlichung als so genanntes E-Paper beinhaltet. Nach Ansicht des Gerichts sei die „elektronische Zeitung“ eine eigene Nutzungsart i.S.d. Urheberrechtes und erfordere somit auch eine gesonderte Zustimmung des Urhebers. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage eines freien Journalisten gegen einen Kölner Verlag. Der Schadensersatz belief sich im vorliegenden Fall allerdings lediglich auf 60 €, da dies die angemessene Lizenzgebühr für die Benutzung des ihm zustehenden Rechts sei. Das Gericht griff im Rahmen der Schätzung dabei auf den Vergütungsentwurf der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union zurück. Allerdings habe der Kläger auch einen Anspruch auf die im entstandenen Aufwendungen für die Abmahnung. Diese belaufen sich auf ca. 560 €.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/39/

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Urheberrecht weist dem Urheber bestimmte Verwertungsreche zu (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht). Somit soll das Werk vor einer unbefugten Nutzung oder Verwertung geschützt werden.

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