Wie das Bundesjustizministerium berichtet hat der Bundesrat am 21.09.2007 dem zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Die Gesetzesänderungen werden somit voraussichtlich noch zum 1. Januar 2008 wirksam. Private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleiben danach weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Ausdrücklich sind aber Kopien von Vorlagen aus rechtswidrigen Downloads unzulässig. Als Ausgleich für die Privatkopie steht dem Urheber zudem eine pauschale Vergütung zu. Sie wird auf Geräte und Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Die Höhe der Vergütung wird neuerdungs aber nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern soll zwischen den Verbänden und den Herstellern ausgehandelt werden. Die Novelle erlaubt es außerdem öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an lektronischen Leseplätzen zu zeigen, damit diese Anschluss an die neuen Medien erhalten.Links:http://www.bmj.bund.de/enid/89b14f7955dc0d076d0e08bd489c095a,df2b71636f6e5f6964092d0934353535093a095f7472636964092d0934353536/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Durch die rasante Entwicklung in der IT-Branche ist es dem Gesetzgeber kaum möglich, die entsprechenden Vorschriften regelmäßig und zeitgerecht anzupassen. Umso schwieriger ist es auch für den Unternehmer, urheberrechtlich stets auf dem Laufenden zu sein. Aus diesem Grunde hat IT-Rechtsinfo die wichtigsten Entscheidungen und Regelungen einmal zusammengefasst …