Bezeichnung als „Das Original“ kann irreführend sein

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 24.03.2006 (6 U 198/05), dass die Bezeichnung eines Produkts als „Das Original“ irreführend sein kann. Der überwiegende Teil des Verkehrs...

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rechtsbruchDas Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 24.03.2006 (6 U 198/05), dass die Bezeichnung eines Produkts als „Das Original“ irreführend sein kann. Der überwiegende Teil des Verkehrs verbinde damit die Vorstellung, das fragliche Gerät sei das erste seiner Art, welches auf dem Markt verfügbar war. Somit sei der Aufdruck (hier auf einem Satellitenempfangsgerät) nur zulässig, insofern die Vermutung zutrifft. Mithin gelte dies auch dann, wenn sich auf dem Gerät ein weiterer Produktname befindet. Darüber hinaus hatte der Hersteller die Farben der Deutschlandfahne eingefügt. Nach Ansicht der Richter vermute hier der Verbraucher, dass die Ware in Deutschland produziert werde. Beide Vermutungen trafen allerdings auf das Produkt nicht zu, so dass der Klage auf Unterlassung wegen Irreführung stattgegeben wurde.Links:http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/146772.html&docid=1-146772

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Werbung des Unternehmens darf weder die Unwahrheit sagen noch durch missverständliche Äußerungen absichtlich einen Irrtum im Kunden hervorrufen. „Das Original“ muss dementsprechend auch wirklich das Original sein.

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