BGH bestätigt – Online-Durchsuchungen sind unzulässig

Predictive Maintenance

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Beschluß vom 31.01.2007 (StB 18/06) festgestellt, dass verdeckte Online-Durchsuchungen unzulässig sind. § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) könne diese Art der Ermittlung seitens...

10022 0
10022 0

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Beschluß vom 31.01.2007 (StB 18/06) festgestellt, dass verdeckte Online-Durchsuchungen unzulässig sind. § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) könne diese Art der Ermittlung seitens der zuständigen Behörden nicht decken. Zum Einen, da mehrere Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten zwingendes Recht darstellen und somit nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane stehen. Zum Anderen zeige die Vergleichbarkeit mit Methoden wie der Telefonüberwachung oder der Wohnraumüberwachung, dass an eine heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, höheren Anforderungen gestellt werden müssten. Zur Zeit gebe es jedenfalls keine Rechtsgrundlage für eine solche Methode.

Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=212497

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Online-Durchsuchungen sind vom geltenden Recht nicht gedeckt und somit unzulässig. Es liegt jetzt bei dem Gesetzgeber, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Bundesregierung bereits aufgefordert, unverzüglich eine entsprechende Rechtsgrundlage zu verabschieden. Dass die Regierung Online-Durchsuchungen ermöglichen wird, ist sehr wahrscheinlich.

In this article