Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem einen Diskussionsentwurf zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) veröffentlicht. Damit reagiert das Ministerium auf die Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen. Mehrfach hatten verschiedene Gerichte festgestellt, dass die Widerrfusfrist nach dem Gesetz frühestens an dem Tag nach Erhalt der Belehrung beginnt. Die Musterwiderrufsbelehrung in der derzeitigen Fassung der BGB-InfoV hingegen besagt, dass die Frist frühestens mit Erhalt der Belehrung beginnt. Mehrfach wurden aus diesem Grunde in der vergangenen Zeit Unternehmer abgemahnt, die dieses Muster verwendeten. Das Ministerium möchte nun eine Rechtsunsicherheiten vermeiden und die Belehrung entsprechend korrigieren.Links:http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/news_7306.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Von der Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV muss bereits seit längerem abgeraten werden. Schon mehrere Gerichte haben die Formulierung für nicht gesetzeskonform befunden.
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