Button gegen Kostenfallen im Netz

Vor kurzem wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Inhalt und Zweck dieses Gesetzes ist eine Pflicht für Unternehmen, die kostenpflichtige Waren...

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Vor kurzem wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Inhalt und Zweck dieses Gesetzes ist eine Pflicht für Unternehmen, die kostenpflichtige Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, mehr Informationen zu den für die Inanspruchnahme anfallenden Kosten, zur Laufzeit und den Lieferbedingungen sowie weiteren wichtigen Eigenschaften der angebotenen Produkte anzugeben.

270006216eIn der Umsetzung sieh der Entwurf vor, dass die Online-Anbieter einen Button in ihrem Angebot anbringen, welcher den Verbraucher klar und deutlich erkennen lässt, dass mit der Bestätigung dieses Buttons ein Vertrag zustande kommt.
Als der Entwurf das erste Mal im Raum stand, ging das Bundesjustizministerium von ca. 190.000 betroffenen Anbietern aus. Die Bundesregierung korrigierte die Hochrechnung auf ca. 280.000. Bei der ersten Hochrechnung ging man von einer wirtschaftlichen Mehrbelastung aller betroffenen Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro aus. Diese Zahl muss nun ebenfalls nach oben korrigiert werden.

Die neue Pflicht soll die Verbraucher vor Kostenfallen schützen. Da die Gestaltung der Verkaufssituation im Internet größtenteils durch die Anbieter selbst gestaltet wird, liegt es in ihrer Verantwortung den geforderten Button umzusetzen.

Dieses Gesetz hat allerdings nicht nur gestalterische Auswirkungen. Juristisch gesehen, bringt es eine schwerwiegende Beweislastumkehr für die Online-Anbieter mit sich. Bisher lag es beim Verbraucher nachzuweisen, dass kein Vertrag mit dem Anbieter zustande gekommen ist. Nach dem neuen Gesetz wird die Beweislast auf den Anbieter übertragen. Dieses wird nun in der Pflicht sein nachzuweisen, dass ein Vertrag zwischen ihm und dem Kunden geschlossen wurde. Praktisch werden sich die Auswirkungen mit Sicherheit beim der Geltendmachung der Kaufpreisforderungen  zeigen.

Der Gesetzesentwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden, bevor er seine Geltungskraft entfalten wird. Auch auf europäischer Ebene wird es mit Sicherheit eine ähnliche Lösung geben. Bereits im Juli verabschiedete das EU-Parlament eine ähnliche Richtlinie. Mit der Zustimmung des Europäischen Rates wird im Oktober gerechnet.

Links:Bericht auf golem.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden Online-Anbieter eine schnelle Lösung implementieren müssen. Bei Nichtbefolgung wird es mit Sicherheit zu Abmahnungen durch Wettbewerber sowie möglicherweise zu sonstigen Zusatzkosten wie Bußgeldern kommen.

Die Buttons müssen so ausgestaltet sein, dass ein klarer Schriftzug, wie in etwa: „Zahlungspflichtig bestellen?“ oder ein ebenso gut verständlicher Hinweis darauf zu erkennen ist.

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