Am 12.02.2010 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis. Obwohl dies von Datenschützern für zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig gehalten wird, gab der Bundesrat die Ínbetriebnahme des Programms frei, forderte in seiner Entschließung aber einen verbesserten Datenschutz in weiteren Verfahren im Zusammenhang mit ELENA.
Die Länder seien sich über die verfassungsrechtliche Tragweite von ELENA durchaus bewusst, vor allem da in dem Programm einkommenssteuerrelevante Informationen aller ca. 30 Millionen Arbeitnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet gesammelt und gespeichert werden, obwohl bislang nicht feststeht ob und inwiefern diese Daten im Einzelfall gebraucht werden. Verfassungsrechtlich sei solch eine Form der „Vorratsdatenspeicherung“ nur dann rechtmäßig, wenn der Zweck der Informationsaufbewahrung bestimmt sei. Eine reine Erforderlichkeit der Aufbewahrung reicht für die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit nicht aus.
Neben der bloßen Erforderlichkeit und Bestimmtheit der Datenerhebung und Nutzung müssten wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderung und Missbrauch der Daten vorhanden sein. Nach Meinung der Länder, seien hier verbesserungen notwendig, um den „berechtigten datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht zu werden.“ Hier sollt die Bundesregierung prüfen, ob eine Aufbewahrung der Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht durch eine unabhängige Treuhandinstanz erfolgen sollte, um eben solchen Missbrauchsfällen vorzubeugen.
Auch eine Gewährleistung eines effektiven Auskunftsrecht der Arbeitnehmer soll sichergestellt werden. Diese müssen die Möglichkeit haben, die über Sie gespeicherten Daten, in einem sofortigen Abrufungsverfahren einsehen zu können. Als einen weiteren Anregungspunkt stellte der Bundesrat die Übermittlung von „Fehlzeiten“ in Frage und schlug eine Streichung der Freitextfelder im Datenbaustein „Kündigung und Entlassung“ vor. Hier sollte nach Möglichkeit vermieden werden, dass in solch einem Freitextfeld Zusatzinformationen, wie z.B. Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten an die Behörden übermittelt werden.
Nebst diesen Anreg ungen und Forderungen, erhob der Bundesrat die Bitte an die Bundesregierung, den aus den Meldungen erwachsenden Aufwand für die Arbeitgeber auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, so dass kein unnötiger Bürokratieaufwand für die Unternehmen entsteht.
Als letzten Punkt kritisierte der Bundesrat die Kostenschätzung für ELENA und regte dazu an, ein weiteres Konzept zur Einbeziehung zusätzlicher Verdienstbescheinigung in das ELENA-System vorzulegen. Hier könnte man noch weitere notwendige Nachweispflichten auf den elektronischen Weg verlagern. Das hier auch durch ELENA, nach wie vor, nicht genug geregelt wurde, sagte der Branchenverband Bitkom aus.
Links: Die offizielle ELENA-Website unter das-elena-verfahren.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
ELENA ist bereits seit dem 01.01.2010 in Funktion und nachdem nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, ist eine Umsetzung für alle Unternehmen verbindlich.
Jeder Arbeitgeber ist durch die Einführung des Systems dazu verpflichtet, Daten über seine Mitarbeiter auf digitalem Wege an die Behörden (die Zentrale Speicherstelle) weiterzugeben. Um was für Daten es sich genau handelt und was für Schritte zur technischen Umsetzung Notwendig sind, erfahren Sie unter obigem Link. Vor allem ist bei der Übertragung der Daten die Verwendung einer digitalen Signatur notwendig. Auch hierzu sind Informationen unter dem Link enthalten.