Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 28.07.2005 (29 U 2887/05) das Urteil des Landgerichts München vom 07.03.2005 (21 O 3220/05) bestätigt, wonach zwar die Berichterstattung über Unternehmen, die illegale Software zur Verfügung stellen, vom Presserecht gedeckt, eine Verlinkung zu diesen Unternehmen allerdings unzulässig sei. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist damit abgeschlossen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das OLG im Falle einer Klage in der Hauptsache anders entscheiden wird, so dass hiermit eine erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema vorliegt.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Von Seiten der Münchner Kanzlei Waldorf (siehe rechts: Verwandte Inhalte) regnet es derzeit wieder im Namen der Musikindustrie Abmahnungen. Ziel dieser Angriffe sind Webseitenbetreiber, die Hyperlinks auf Seiten mit illegaler Kopiersoftware (AnyDVD, CloneCD etc.) setzen. In Mode sind auch Abmahnungen gegen Betreiber, die Hyperlinks auf die russische Musikplattform AllofMP3.com setzen. Die Münchner Gerichte sind bezüglich dieser Vorwürfe wenig kritisch und entscheiden meist zugunsten der Musikindustrie. IT-Unternehmer sollten sich daher mit Hyperlinks äußerst zurückhalten und regelmäßig die verlinkten Seiten auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Bei Verstoß kommen pro Abmahnung infolge des hohen Streitwertes gern einmal Anwaltskosten von EUR 4.000,00 brutto zustande.