Existenzvernichtender Eingriff führt zur Geschäftsführer-Haftung

Haftung des Geschäftsführers

Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 13.12.2004 (II ZR 256/02) zu entscheiden über einen Geschäftsführer, der kurz vor der Insolvenz den gesamten Lagerbestand der Gesellschaft verkauft hatte....

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Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 13.12.2004 (II ZR 256/02) zu entscheiden über einen Geschäftsführer, der kurz vor der Insolvenz den gesamten Lagerbestand der Gesellschaft verkauft hatte. Die Richter entschieden, dass eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der Gesellschaften insbesondere dann einzutreten hat, wenn ein „existenzvernichtender Eingriff“ vorliegt. Voraussetzung hierfür ist ein gezielter, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen.

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Wichtig für den IT-Unternehmer:

Geschäftsführer sollten im Falle einer Schieflage des Unternehmens stets daran denken, dass ihr Handeln Auswirkung auf ihr privates Vermögen haben könnte. Dies gilt insbesondere für Fälle der Begünstigung einzelner Gläubiger. Generell empfiehlt es sich, vor der Annahme einer Geschäftsführerposition sich ausführlich, am Besten von einem fachkundigen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsjuristen, über die Risiken aufklären zu lassen.

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