Überblick – Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz

IT-Compliance

Seit Anfang des Jahres ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Zahlreiche Kritiker hatte es seit dem ersten Gesetzesentwurf, nun sorgen leichtfertige Sperrungen von Inhalten für Aufregung. Das...

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Seit Anfang des Jahres ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Zahlreiche Kritiker hatte es seit dem ersten Gesetzesentwurf, nun sorgen leichtfertige Sperrungen von Inhalten für Aufregung. Das Gesetz ist ein Projekt des Bundesjustizministers Heiko Maas. Nachdem eine einberufene Taskforce zum Thema Hasskommentare in sozialen Netzwerken ohne Ergebnis blieb, brachte er das NetzDG auf den Weg , welches am letzten Sitzungstag der Legislaturperiode im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. Am 1.Januar 2018 ist es in Kraft getreten und es verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co., „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gibt das Gesetz 7 Tage Zeit.

Was sind „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“?

Als „rechtswidrige Inhalte“ werden einige Strafrechtparagraphen aufgelistet, u.a. das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Bildung terroristischer Vereinigungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographie (sofern über Telemedien verbreitet), Belohnung und Billigung von Straftaten, Beleidigungen etc..

Wie funktioniert die Meldung?

Die sozialen Netzwerke haben sich mit individuellen Beschwerdesystemen auf das neue Gesetz vorbereitet. Sie bieten Formulare an, um Inhalte gemäß des NetzDG melden zu können. Bei Facebook heißt dies „NetzDG-Meldeformular“, bei Twitter z.B. „covered by Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.
Der Nutzer, der einen rechtswidrigen Inhalt meldet, muss seinen Namen und die Internetadresse des gemeldeten Beitrags angeben. Dann muss er den gemeldeten Inhalt selbst einem der o.g. Straftatbestände zuordnen. Alle Tatbestände sollen auf Hilfeseiten der Unternehmen erläutert werden. Facebook empfiehlt zwar, sich juristische Holfe zu holne, versichert aber auch, sich jede Meldung anzusehen, ob korrekt eingeordnet oder nicht.
In einem weiteren Schritt wird den Nutzern die Gelegenheit gegeben zu erläutern, warum sie welche Inhalte/Äußerungen aus welchem Grund für rechtswidrig halten.

Wer überprüft die Inhalte und entscheidet?

Um die Überprüfung innerhalb der kurzen Frist von 24 Stunden zu gewährleisten, hat Facebook z.B. zwei sogenannte Löschzentren in Deutschland eingerichtet. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um geschultes Personal, in der Regel aber nicht um Juristen. Diese Mitarbeiter müssen dann alleine, stichprobenartig auch nach dem Vier-Augen-Prinzip, entscheiden, welche Inhalte gesperrt werden und welche nicht. Nur in Ausnahmefällen sind die Unternehmen verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, so z.B. im Fall von Kinderpornografie.

Was sind die Gefahren?

Zu befürchten ist – und in den ersten Tagen wohl auch schon geschehen -, dass künftig Inhalte gelöscht werden, die rechtlich gar nicht gegen einen der erwähnten Paragrafen verstoßen. Aber aus der „Angst heraus“, sich strafbar zu machen und hohe Bußgelder zu zahlen, wird im Zweifelsfall eher etwas mehr gelöscht, als zu wenig.

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