Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 11.02.2005 (4 Sa 1018/04), dass Angestellte den betrieblichen Telefon- oder Internetanschluß auch privat nutzen dürfen, insofern nicht ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wurde. Andernfalls kann der Angestellte von einer Duldung des Arbeitgebers ausgehen, soweit ein angemessenes Maß nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall sahen die Richter hier einen Zeitaufwand von 10 Minuten am Tag als angemessen an.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wer seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Internets oder des Firmentelefonanschlusses untersagen möchte, sollte dieses Verbot ausdrücklich und vor Allem nachweisbar aussprechen. Es empfiehlt sich hier auch, eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen.