Vorsicht bei der Nutzung von Google Analytics

Der hamburger Datenschutzbeauftragte Casper, hat in der letzten Woche die Verhandlungen mit Google, bezüglich des Analysetools „Google Analytics“ abgebrochen. Er hält die von Google vorgenommenen Nachbesserung im Punkto...

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Der hamburger Datenschutzbeauftragte Casper, hat in der letzten Woche die Verhandlungen mit Google, bezüglich des Analysetools „Google Analytics“ abgebrochen. Er hält die von Google vorgenommenen Nachbesserung im Punkto Datenschutz für nicht ausreichend. Das Tool hält nach Ansicht von Caseper den deutschen Anforderungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz nach wie vor nicht statt.

Die meiste Kritik wendet sich gegen die Tatsache, dass Google die IP-Adressen und genauen Aktivitäten der einzelnen Besucher von Internetseiten erfasst, speichert und an Server sendet, die sich in den USA befinden. Hieraus können dann anschließend präzise Aktivitätsprofile von auswählbaren Personen generiert werden.

Google hat hier zwar bereits vor einiger Zeit die Möglichkeit entwickelt, IP-Adressen bei der Erfassung g zu anonymisieren. Dies soll dadurch passieren, dass der Tracking-Code um eine Zeile ergänzt wird. Hierfür bot Google dann aber wiederrum keine hinreichende Möglichkeit, diese Funktion zu aktivieren, so Casper.

Das Unternehmen stellt zwar ein Browser-Plugin für die Programme Firefox, Internet Explorer und Chrome zur Verfügung, hat allerdings keine vergleichbare Alternative für Browser aus den Häusern Opera und Apple. Die Plugin unterbindet zwar die Erfassung der IP-Adresse, ist allerdings nicht für Jedermann verfügbar.

Grundsätzlich sind Anbieter und Betreiber von Websites und Online-Shops eigenständig für eine datenschutzkonforme Nutzung der Daten ihrer Besucher zuständig und Verstöß hiergegen können mit Bußgeldern geahndet werden. Bislang sind nach Aussagen von Casper allerdings keine Bußgeldverfahren geplant. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte behält sich allerdings vor, ein Musterverfahren gegen Nutzer von Google Analytics zu führen.Links:Ariktel auf heute.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich sind Analysedienste, wie Google Analytics für Betreiber von Websites von enormem Nutzen. Solange jedoch keine klare Lösung zwischen Google und den Behörden gefunden wurde, sollte die Nutzung mit Vorsicht genossen werden.
Der Betreiber selbst muss, wie oben erwähnt, dafür Sorge tragen, dass keine unerlaubten Aktivitäten mit den Daten der Seitenbesucher durchgeführt werden.

Eine generelle Erfassung von IP-Adressen und der Transfer dieser ins Nicht-EU-Ausland stellen aber solche Verstöße dar.  Gerade dann, wenn die Daten Dritten, wie hier dem Unternehmen Google, zugänglich gemacht werden.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte vor dem Einsatz eines solchen Analyse-Dienstes ein IT-Recht-Experte aufgesucht werden.

 

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