Angestellte mit Kindern bei Sozialauswahl schutzbedürftig

Das Arbeitsgericht Ludwigshafen entschied mit dem Urteil vom 08.02.2005 (8 Ca 2824/04), dass Arbeitnehmer mit Kindern im Falle von betriebsbedingten Kündigungen besonders schutzwürdig sind. So sei es bei...

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4ccb830848Das Arbeitsgericht Ludwigshafen entschied mit dem Urteil vom 08.02.2005 (8 Ca 2824/04), dass Arbeitnehmer mit Kindern im Falle von betriebsbedingten Kündigungen besonders schutzwürdig sind. So sei es bei einer nach Punkten vorgenommenen Sozialauswahl nicht ausreichend, wenn jedes Kinder mit vier Punkten berücksichtigt wird, und jedes Lebensjahr und jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem Punkt. In der Folge wären zwei Jahre Arbeit im Betrieb ebensoviel Wert wie ein Kind, was mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zum Schutz der Familie nicht vereinbar sei.Links:http://www.otto-schmidt.de/ovs_arbeitsrecht/home_43067.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl nach folgenden Gesichtspunkten vorzunehmen: Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Besonders wichtig ist, dass dabei die Kriterien in ein angemessenes Verhältnis gesetzt werden.

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