Das Landgericht Berlin entschied mit dem Urteil vom 28.11.2006 (16 O 240/05), dass die in den Berliner Hauptbahnhof eingebauten Flachdecken den architektonischen Entwurf des Architekturbüros von Gerkan, Marg und Partner tief greifend verfälscht. Da der Bauherr (die DB AG) die ursprüngliche Planung genehmigt hatte, sei eine Änderung ohne die Zustimmung der Architekten nicht mehr möglich gewesen, mit der Konsequenz, dass die Änderung einen Eingriff in die Urheberrechte des Architekten darstellt. Obwohl ein Umbau nach Aussagen der Deutschen Bahn AG ca. 40 Millionen € kosten werde, hielt die Kammer bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Interessen der Architekten an ihrem geistigen Werk und den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bahn AG diejenigen der Kläger für überwiegend.Links:http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20061128.1555.51138.html
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Das Urheberrecht umfasst grundsätzlich immaterielle, geistige Werke – also Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Die geschaffenen Werken werden somit vor unerlaubter Verwertung und Verfälschung geschützt.
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