Die deutschen Datenschutzbehörden haben am Freitag einen Leitfaden veröffentlicht.
Was ist passiert?
Das Thema Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz ist ein Dauerbrenner. Gibt der Arbeitgeber die private Internetnutzung frei, so gilt er als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Jeder Einblick in den PC des Mitarbeiters am Arbeitsplatz kann daher bereits eine Straftat darstellen. Verbietet er die private Internetnutzung, so kann er zwar jederzeit auf den PC des Mitarbeiters zugreifen, verursacht jedoch schlechte Stimmung im Unternehmen, da die Mitarbeiter sich eingeschränkt fühlen. Der PDF-Leitfaden der Datenschutzbehörden gibt nun den aktuellen Stand der amtlichen Rechtsmeinung wieder und liefert gleich auch noch Musterformulare mit, die zur Haftungsvermeidung verwendet werden können.
Warum ist das wichtig für Sie?
Viele Mittelständler haben das Thema „Private Internetnutzung am Arbeitsplatz“ nicht auf dem Schirm. Problematisch wird es, wenn etwa der Mitarbeiter krank wird und in einem dringenden Fall auf den PC des Mitarbeiters zugegriffen werden muss (z.B. um eine bestimmte Datei zu finden). Da der betriebliche PC nun auch eine umfangreiche Sammlung an privaten Daten aufweist (die private Internetnutzung wurde ja nicht verboten), darf der Arbeitgeber nicht zugreifen. Tut er es doch, so ist die Einsichtnahme in private Daten des Mitarbeiters ein Verstoß gegen § 32 BDSG und kann mit Bußgeld geahndet werden. Schlimmer ist jedoch die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, die eine Straftat darstellt. Soweit die private Internetnutzung am Arbeitsplatz daher in Ihrem Hause noch nicht vertraglich geregelt wurde, sollte dies nun in Angriff genommen werden.
Was ist zu tun?
Der Leitfaden gibt alle notwendigen Informationen und Empfehlungen, dient also als gute Grundlage um den tagesaktuellen Stand in der Spruchpraxis der Datenschutzbehörden einmal mit dem eigenen Status im Unternehmen abzugleichen. Soweit die im PDF enthaltenen Muster für Ihre Zwecke ausreichen, können Sie diese verwenden. Ansonsten müssten diese an Ihre Unternehmenssituation angepasst werden. Dies sollte idealerweise Ihre Rechtsabteilung übernehmen.