Eine Mandantin möchte von einem internationalen IT-Projekt Abstand nehmen bzw. den Rücktritt erklären, hat diverse Alternativangebote eingeholt und uns beauftragt, die rechtlichen Schritte für die Trennung vom Softwarehaus einzuleiten. Problem hierbei ist der bereits eingeführte Betrieb einzelner Softwareanwendungen (ERP, CRM, Finanzbuchhaltung) in Tochtergesellschaften.
IT-Projekt
Die Rückabwicklung der vertraglichen Zusammenarbeit zur Neuinstallation von großen Softwareware-Anwendungen ist in den überwiegenden Fällen kompliziert. Die Softwarehäuser haben in ihren Verträgen meist dienstvertragliche Klauseln eingebunden und versuchen hierdurch, die lästige Mängelgewährleistung zu umgehen. Ihnen ist allerdings meist bekannt, dass die Gerichte sich von dieser Vertragsgestaltung nicht beeindrucken lassen und die jeweiligen Leistungen des Vertrages individuell daraufhin überprüfen, ob ein Erfolg geschuldet in diesem IT-Projekt ist oder nicht. Bei Progammanpassungen, Konfiguration oder Individualsoftwareprogrammierung wird fast immer Werkvertrag angenommen.
Der Rechtsanwalt hat bei obiger Auftragstellung zur Ermöglichung des Rücktritts daher die streitigen Punkte zum IT-Projekt herauszuarbeiten und nach der anwendbaren Vertragsform zu qualifizieren. Sodann kann bei werkvertraglichen Pflichten eine Fristsetzung erfolgen, verbunden mit der Ankündigung, nach Fristablauf den Rücktritt zu erklären und Schadensersatz zu fordern.
Bei Anwendung von dienstvertraglichen Regelungen kommt statt des Rücktritts eine Kündigung des Vertages in Betracht, verbunden mit der Ankündigung von Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Für das Vorliegen der Pflichtverletzung ist allerdings der Auftraggeber (Dienstherr) zum IT-Projekt beweisbelastet.
Vorgehensweise beim Rücktritt vom IT-Projekt
Der Rücktritt vom IT-Projekten bedarf einer detaillierten, juristischen Überprüfung der Vertrags- und Korrespondenzunterlagen durch einen Rechtsanwalt. Sind werkvertragliche Leistungen des Softwarehauses schlecht erbracht worden, dann bieten sich dem Anwalt vielfältige Möglichkeiten der rechtlichen Vorgehensweise. Hier geht es dann zunächst an das Thema Beweissicherung und ggf. Privatgutachten, um die Weichen für die juristische Auseinandersetzung zu stellen.
Nach Aufarbeitung der Unterlagen und Prüfung der Rechslage zum IT-Projekt wendet sich der Fachanwalt für IT-Recht dann an die Gegenseite und stellt Forderungen auf, meist verbunden mit einer Fristsetzung. Im Regelfall kommt es daraufhin zu Verhandlungen mit dem gegerischen Kollegen, welche in 70% der Fälle zu einem vergleichsweisen Abschluss der Angelegenheit führt. In den restlichen Fällen wird eine gerichtliche Auseinandersetzung zum IT-Projekt erforderlich, die selten weniger als 1,5 Jahre in Anspruch nimmt.
Wichtig für den IT-Unternehmer
Der Rücktritt vom IT-Projekt ist schwierig und kostspielig. Der Unternehmer sollte bereits frühzeitig einen Fachanwalt für IT-Recht in die Gespräche mit dem Softwarehaus einbinden, um eine Eskalation zu vermeiden und effektive Vergleichsverhandlungen zu führen. Jede Verzögerung einer juristischen Aufarbeitung führt im Regelfall zu einer Verschleppung der Angelegenheit und damit zu mehr Zeit- und Kostenaufwand