Softwarerecht – Ein Überblick

Softwarerecht

Das Softwarerecht ist ein Unterbereich des IT-Rechts. Hier geht es um Rechtsfragen rund um die Themen Standardsoftware und Individualsoftware, die insbesondere beim Thema Rückabwicklung kompliziert werden. Diese werden...

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Das Softwarerecht ist ein Unterbereich des IT-Rechts. Hier geht es um Rechtsfragen rund um die Themen Standardsoftware und Individualsoftware, die insbesondere beim Thema Rückabwicklung kompliziert werden. Diese werden heute meist von spezialisierten Anwälten (Fachanwalt IT-Recht) beantwortet, da Hintergrundwissen zur Funktionsweise von Software erforderlich ist.

Softwarerecht

Standardsoftware wird von dem Hersteller als meist fertiges Produkt verkauft, während Individualsoftware vom Hersteller an die Bedürfnisse des Kunden angepasst wird.

Rechtsprobleme bei IT-Projekten und überhaupt im Softwarerecht bestehen insbesondere im Bereich des Individualsoftware-Vertrages. Bei Individualsoftwareverträgen muss durch den Rechtsanwalt (bestenfalls einer IT-Recht-Kanzlei) konkret geregelt werden, welche Funktionen und Leistungsmerkmale die Software nach Programmierung enthalten soll. Zudem ist ein fester Zeitrahmen zu definieren, um den Kunden nicht länger auf die Software warten zu lassen, als unbedingt notwendig. Auch Sanktionen sind hier im Softwarevertrag zu regeln, damit die Fristüberschreitung nicht folgenlos bleibt.

Die Standardsoftware besitzt meist einen vorgegebenen Lizenzvertrag. Hier geht es im Softwarerecht in erster Linie um Nutzungsrechte und damit um die Frage, was genau der Kunde mit der Software anstellen kann. Eine stetige Bedeutung hat diese Frage (insbesondere in unserer IT-Kanzlei) in Bezug auf gebrauchte Software, denn Kunden möchten die (teure) Software nach einigen Jahren wieder weiterverkaufen, obwohl dies von den Herstellern per Softwarevertrag untersagt wurde.

IT-Projekt

Häufige Probleme – und ein Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit im IT-Recht – bietet im Softwarrecht das IT-Projekt. Kommt es innerhalb des Unternehmens zur Entscheidung, dass eine neue Software (etwa ERP) eingeführt werden soll, so ist im Softwarerecht gerade bei größeren Mittelständlern ein eigenes Projektmanagement erforderlich. Der Fachanwalt für IT-Recht kann bereits hier unterstützen, indem die Verträge daraufhin überprüft werden, ob unklare oder falsche Formulierungen bestehen. Sobald jedoch feststeht, dass die Software nicht geeignet ist, die internen Anforderungen zu erfüllen, so hat der Kunde diverse rechtliche Fallstricke zu beachten, etwas die rechtzeitige Rüge von technischen Mängeln. Hier kann der Fachanwalt für Informationstechnologierecht bereits die Voraussetzungen für eine mögliche Rückabwicklung und/oder die Forderung von Schadensersatz schaffen oder aber das Softwareunternehmen von unberechtigten Mängelansprüchen des Kunden schützen. Das IT-Projekt bzw. Softwareprojekt kommt daher ab einer gewissen Größe – spätestens bei Einbindung von Tochtergesellschaften – meist nicht mehr ohne Einschaltung eines spezialisierten IT-Anwaltes aus.

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