Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur ist eine Art digitale Unterschrift und ermöglicht rechtsverbindliches Handeln im elektronischen Geschäftsverkehr. Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Übersicht zum Thema.
Sinn und Zweck
Im Informationszeitalter nimmt der elektronische Datenaustausch sowohl in formfreien als auch in formgebundenen öffentlich-rechtlichen Bereichen beständig an Bedeutung zu. Umso wichtiger ist es, dass der Nutzer von neuen Medien sich sicher sein kann, dass der Kommunikationspartner auch derjenige ist, für den er sich ausgibt. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grunde das Signaturgesetz (SigG) erlassen, um rechtsverbindliches Handeln mit Hilfe elektronischer Netzwerke möglich zu machen. Der zentrale Punkt ist hier die so genannte elektronische Signatur. § 2 Nr.1 SigG besagt:
Elektronische Signaturen sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen.
Es handelt sich also im Grunde um eine elektronische Unterschrift, die es möglich macht, den Absender einer Nachricht festzustellen und deren Inhalt zu verifizieren, ggf. auch zu beweisen.
Funktionsweise
Die elektronische Signatur beruht auf einem System zweier elektronischer Schlüssel (privater und öffentlicher Schlüssel). Diese Schlüsselpaare werden durch anerkannte Stellen natürlichen Personen zugordnet, sodass der Empfänger anhand der angehängten Signatur den Absender verifizieren kann. Der private Schlüssel ist geheim, der öffentliche nicht. Der Absender fügt also seiner E-Mail seine private Signatur bei ("er unterschreibt") und mit Hilfe des öffentlichen (bekannten) Schlüssels kann der Empfänger nun die Echtheit der Mail prüfen.
Zu beachten ist, dass die Daten als Solche allerdings nicht durch die Signatur verschlüsselt werden. Es lässt sich aber feststellen, ob die Daten unterwegs verändert wurden.
Das Finanzgericht Münster entschied zur elektronischen Signatur, dass eine beschränkte Signatur (also z.B. auf einen Höchstbetrag der Transaktion reduziert) grundsätzlich nicht die Wirkungen einer vollwertigen Signatur entfalten kann (FG Münster 11 K 990/05 F).
Rechtliche Grundlage
Die elektronische Signatur findet ihre rechtliche Grundlage vor Allem im Signaturgesetz (SigG) sowie in der Signaturverordnung (SigV).
