Urheberabgabe: Einigung über Abgaben für USB-Sticks in Sicht

Seit April 2008 herrscht ein Streit zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften bezüglich der Urheberrechtabgaben für Speichermedien. Seit Inkrafttreten des neunen Urheberrechtsgesetzes stecken die beiden Parteien in Verhandlungen...

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Seit April 2008 herrscht ein Streit zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften bezüglich der Urheberrechtabgaben für Speichermedien. Seit Inkrafttreten des neunen Urheberrechtsgesetzes stecken die beiden Parteien in Verhandlungen über die Höhe der Abgaben. Nach momentanen Stand, scheint eine Einigung bei 10 Cent pro USB-Stick gefunden worden zu sein.

Das neue Urheberrechtsgesetz, welches im April 2008 in Kraft getreten ist ,sieht im 2. Korb vor, dass  Hersteller und Importeure Urheberabgaben für Speichermedien an die Verwertungsgesellschaften abführen. Das Gesetz lässt die Höhe dieser Abgaben offen und gibt die Verhandlung hierüber in die Hände der Parteien. Auch Festplatten und Computer sind von diesem Gesetz betroffen.
Der lange Streit zwischen den Verwertern und den Herstellern scheint nun ein Ende zu nehmen.
Mit der Festsetzung von 10 Cent pro Speichermedium scheinen die beiden Parteinen eine, für beide zufriedenstellende, Einigung gefunden zu haben.
Die genauen Details stehen jedoch noch aus. Bislang hat die Industrie keinerlei Detailvereinbarungen angenommen.
Die meisten Vorschläge der Verwertungsgesellschaften werden noch geprüft jedoch seien die Verhandlungen auf einem guten Weg, so der Verband Bitkom.
Bezüglich der Abgaben für Festplatten, sowie PCs sollen die Verhandlungen noch bis zum Ende des Jahres andauern. Bis dahin läuft noch die Übergangsfrist des neuen Gesetzes. Ob zum Ablauf dieser Frist eine Einigung erzielt wird, sei noch völlig unklar.

Links:Bericht auf heise.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die im besagten Streit ggf. gefundene Lösung wird alle Hersteller und Importeure von Speichermedien betreffen. Auch diejenigen, die keinem Verband oder sonstigen Interessensgruppen angehören. Solange die Details noch nicht vertraglich festgelegt sind, gibt es noch die Möglichkeit Änderungen und Anregungen in die laufenden Verhandlungen einfließen zu lassen.
Wenn eine Einigung Zustande kommt, werden die genauen Details eine hohe rechtliche Relevanz besitzen. Hier empfiehlt es sich genau nachzuforschen, in welcher Form die Urheberabgaben abgeführt werden müssen und welche Ausnahmen es geben könnte.

Auch für die Hersteller und Importeure von Festplatten und PCs gilt es, die Einigung abzuwarten und zu sehen, wie die genauen rechtlichen Modalitäten aussehen werden.

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