Seit April 2008 herrscht ein Streit zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften bezüglich der Urheberrechtabgaben für Speichermedien. Seit Inkrafttreten des neunen Urheberrechtsgesetzes stecken die beiden Parteien in Verhandlungen über die Höhe der Abgaben. Nach momentanen Stand, scheint eine Einigung bei 10 Cent pro USB-Stick gefunden worden zu sein.
Der lange Streit zwischen den Verwertern und den Herstellern scheint nun ein Ende zu nehmen.
Die genauen Details stehen jedoch noch aus. Bislang hat die Industrie keinerlei Detailvereinbarungen angenommen.
Links:Bericht auf heise.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die im besagten Streit ggf. gefundene Lösung wird alle Hersteller und Importeure von Speichermedien betreffen. Auch diejenigen, die keinem Verband oder sonstigen Interessensgruppen angehören. Solange die Details noch nicht vertraglich festgelegt sind, gibt es noch die Möglichkeit Änderungen und Anregungen in die laufenden Verhandlungen einfließen zu lassen.
Wenn eine Einigung Zustande kommt, werden die genauen Details eine hohe rechtliche Relevanz besitzen. Hier empfiehlt es sich genau nachzuforschen, in welcher Form die Urheberabgaben abgeführt werden müssen und welche Ausnahmen es geben könnte.
Auch für die Hersteller und Importeure von Festplatten und PCs gilt es, die Einigung abzuwarten und zu sehen, wie die genauen rechtlichen Modalitäten aussehen werden.
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